Eine Sperrzeit wegen fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen setzt voraus, dass die Arbeitsagentur vorher beim Festlegen der Eigenbemühungen ausdrücklich ihre Leistungen beschreibt, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
BSG, B 11 AL 5/16 R vom 4.4.2017, nach Sozialinfo 2/2017
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