Urteile

Keine Sperrzeit nach Eigenkündigung für Meisterkurs

Wer seine Arbeit kündigt, um an einem nicht berufsbegleitenden Meisterkurs teilnehmen zu können, handelt nicht sozialwidrig. Die Maßnahme vermittelt eine zusätzliche Befähigung, dies ist nach Abwägen mit den Interessen der Beitragszahler vorrangig. Die zusätzliche Befähigung im erlernten Beruf gibt dem Meisterschüler für die Kündigung einen wichtigen Grund.

SG Karlsruhe, S 17 AL 1291/16 vom 8.11.2016, nach info also 2/2017