In einem aktuellen Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Pflegekraft, die während der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Corona-Zeit keinen Impfnachweis vorlegen konnte, nicht abgemahnt werden durfte. Diese Abmahnung der Pflegekraft sei unrechtmäßig und aus der Personalakte zu entfernen.
Bundesarbeitsgericht (BAG) – Az. 5 AZR 192/23
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