Die rund 100.000 Auszubildenden eines dualen Studiums in Deutschland haben keinen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV- oder Bürgergeldleistungen. Denn das duale Studium kann mit Bafög-Mitteln gefördert werden, so dass nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitslosengeld II oder das heutige Bürgergeld nicht verlangt werden könne.
Bundessozialgericht – B 7 AS 11/22 R
Quelle: www.evangelisch.de
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