Die rund 100.000 Auszubildenden eines dualen Studiums in Deutschland haben keinen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV- oder Bürgergeldleistungen. Denn das duale Studium kann mit Bafög-Mitteln gefördert werden, so dass nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitslosengeld II oder das heutige Bürgergeld nicht verlangt werden könne.
Bundessozialgericht – B 7 AS 11/22 R
Quelle: www.evangelisch.de
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Ohne Auto keine Arbeit? - 25.07.2024
- Verschärfung der Bürgergeld-Regeln - 23.07.2024
- Kein Geld für Lauterbachs Pflegereform vorhanden - 18.07.2024