Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die Gebühren für Kabel-TV nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen.
Deshalb müssen sich bis zum 30. Juni 2024 mehr als zehn Millionen Mieter entscheiden, über welchen Anbieter sie zukünftig Fernsehen möchten: ob über Kabel, Satellit oder per Streaming. Ende Juni endet nämlich das sogenannte „Nebenkostenprivileg“.
Mit dieser, der bisher gültigen Regelung, mussten Mieter in einem Mehrfamilienhaus den Kabelanschluss mitbezahlen, auch wenn sie ihn nicht genutzt haben. Das Gebot der Stunde lautet also: Selbst einen Vertrag abschließen. Und darauf achten, dass der Vermieter bei der nächsten Nebenkostenabrechnung den Posten „Kabel-TV“ dann, der neuen Regelung entsprechend, nicht mehr für die zweite Jahreshälfte 2024 aufgeführt hat.
Und noch der Hinweis: Niemanden wird ab Juli das TV abgeschaltet, wenn er erstmal untätig bleibt!
(Bild: pixabay)
- Wenn Arbeitgeber den Lohn nicht (korrekt) zahlen… - 14.10.2024
- Der Mindestlohn muss zügig steigen - 12.10.2024
- Nicht die Armen sind das Problem, es sind die Reichen - 10.10.2024