Für außergewöhnlich hohe Fahrtkosten zu einer regelmäßigen ambulanten Psychotherapie muss das Jobcenter aufkommen. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 12.12.2016 entschieden. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.
Sozialgericht Dresden vom 12.12.2016, Az.: S 3 AS 5728/14
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Kaffee bald wieder Luxus - 4.12.2024
- Die Mietpreisbremse gilt nur bis Ende 2025 - 2.12.2024
- Starker Anstieg der Mieten in 14 deutschen Großstädten - 28.11.2024