Urteile

Finanzierung des erweiterten Bezugs von Unterhaltsvorschuss steht

Bund, Länder und Kommunen haben sich auf die Finanzierung des erweiterten staatlichen Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt. Wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) Anfang des Jahres erläuterte, soll das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, wie geplant von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Zudem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wegfallen.