Arbeit und Soziales

Entsetzen statt Ersetzen

Union und SPD ersetzen das Bürgergeld – was sich jetzt ändert

Von Christoph Theligmann

Der Druck auf Langzeitarbeitslose wird steigen, denn es drohen härtere Sanktionen, auch strengere Regeln für Wohnungskosten. Das ist erst der Anfang. Weitere Reformen sollen folgen. Fragen und Antworten zur neuen Grundsicherung ab Juli 2026.

Der Bundestag hat das Bürgergeld im März abgeschafft. An seine Stelle tritt eine neue Leistung, die im Gesetz künftig als Grundsicherung bezeichnet wird. Die Reform soll Anfang Juli in Kraft treten. Allerdings wird der Begriff Bürgergeld in Formularen und Informationsmaterialien der Bundesagentur für Arbeit vorerst noch auftauchen. Die technische und organisatorische Umstellung gilt als aufwendig. Erst im Laufe des Jahres 2027 soll die alte Bezeichnung vollständig aus dem System verschwinden.

Bild: Agneta Becker

Die zentralen Änderungen

Mit der Reform verschärft die Bundesregierung die Bedingungen für den Bezug staatlicher Leistungen. Ziel ist es, Leistungsbezieher stärker zur Aufnahme von Arbeit zu bewegen. Dafür werden insbesondere die Sanktionen für Regelverstöße ausgeweitet.
Zugleich müssen Empfänger der Grundsicherung künftig mehr eigenes Vermögen einsetzen, bevor sie staatliche Unterstützung erhalten. Für Menschen über 50 Jahre gilt künftig eine Vermögensgrenze von maximal 20. 000 Euro. Beim Bürgergeld lag dieser Betrag noch doppelt so hoch.
Auch bei den Wohnkosten werden die Vorgaben enger gefasst. Gleichzeitig ändert sich der arbeitsmarktpolitische Ansatz gegenüber Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung. Während im Bürgergeld zunächst Qualifizierung und Weiterbildung im Vordergrund standen, sollen Jobcenter Betroffene nun vorrangig in Beschäftigung vermitteln, häufig in Helfertätigkeiten. In Einzelfällen können Jobcenter davon abweichen.

So sehen die neuen Sanktionen aus

Im bisherigen Bürgergeldsystem konnte der monatliche Regelsatz – für alleinstehende Personen derzeit 563 Euro – zunächst um zehn Prozent gekürzt werden. In der Spitze waren Kürzungen um bis zu 30 Prozent möglich. Kritiker hielten diese Einstiegsstufe für zu niedrig.
Die neue Grundsicherung sieht deutlich strengere Maßnahmen vor. Jobcenter erhalten künftig zwei zentrale Sanktionsmöglichkeiten. Die erste betrifft Personen, die eine zumutbare Beschäftigung ablehnen. In diesen Fällen kann die Leistung sofort um 30 Prozent gekürzt werden. Für den Lebensunterhalt verbleiben dann noch 394 Euro.
Unterhalb dieser Grenze soll die Leistung jedoch nicht sinken. Die Bundesregierung befürchtet andernfalls einen Konflikt mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Anders geregelt sind Sanktionen bei versäumten Terminen. Wer drei Einladungen des Jobcenters nicht wahrnimmt, gilt künftig als „nicht erreichbar“. In solchen Fällen kann die Grundsicherung vollständig gestrichen werden. In einem weiteren Schritt kann auch die Übernahme der Mietkosten entfallen. Diese Maßnahmen werden als Totalsanktionen bezeichnet.

Umstrittene Totalsanktionen

Vor allem innerhalb der SPD waren diese Regelungen umstritten. Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas hatte im Frühjahr betont, Sanktionen dürften nicht „die Falschen“ treffen.
Gemeint sind etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Personen mit eingeschränkten Lese- und Schreibkenntnissen, die Schreiben der Behörden möglicherweise nicht verstehen. In den Koalitionsverhandlungen drängte die SPD daher auf Schutzmechanismen.
Demnach können Jobcenter Betroffene zunächst telefonisch kontaktieren oder persönlich aufsuchen, um die Situation zu klären. Erst danach sollen drastische Sanktionen greifen.

Werden jetzt auch psychisch Kranke sanktioniert?

Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, ihre Situation zu erklären. Dabei geht es vor allem um Fälle, in denen Jobcenter zunächst keine Kenntnis von einer Erkrankung haben, diese aber verzögert nach entsprechenden Hinweisen erhalten.
Die Mitarbeiter der Jobcenter sollen künftig schneller medizinische Einschätzungen einholen können. Bereits nach dem ersten versäumten Termin können Ärzte eingeschaltet werden. Ziel ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen – bevor Leistungen eingestellt werden oder Mietkündigungen drohen.
Für die Behörden bleibt das Thema allerdings heikel. Mitarbeiter der Jobcenter dürfen selbst keine Diagnosen stellen. Unklar ist daher, was genau als „Anhaltspunkt“ für eine psychische Erkrankung gelten kann. Genauere Vorgaben soll die Bundesagentur für Arbeit in Verwaltungsvorschriften festlegen. Die Ausarbeitung solcher Regeln dürfte allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Strengeren Regeln für Wohnkosten

Auch bei den sogenannten Kosten der Unterkunft werden die Vorschriften verschärft. Bislang gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Während dieser Zeit übernahm das Jobcenter die Miete auch dann vollständig, wenn sie relativ hoch ist. Nur bei den Heizkosten wurde bereits auf Angemessenheit geachtet.
Künftig sollen die Wohnkosten bereits während dieser Karenzzeit begrenzt werden. Übernommen wird maximal das Anderthalbfache einer als angemessen definierten Miete. Die entsprechenden Werte werden regional festgelegt.
Ziel ist es, zu verhindern, dass Jobcenter Wohnungen finanzieren müssen, deren Kosten deutlich über dem örtlichen Mietniveau liegen. Für Betroffene kann dies bedeuten, dass sie kurzfristig umziehen oder einen Teil der Miete aus dem Regelsatz selbst bezahlen müssen.
Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass im Jahr 2022 bei 6,9 Prozent der neu in die Grundsicherung aufgenommenen Personen die Wohnkosten über dieser Grenze lagen. Das entsprach rund 17. 000 Menschen. Nach Kritik wurde die Regelung zuletzt abgeschwächt. Jobcenter konnten in Einzelfällen weiterhin höhere Wohnkosten übernehmen, etwa wenn diese unvermeidbar sind oder Kinder im Haushalt lebten.

Keine Milliarden Einsparungen

Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte die CDU argumentiert, im Bürgergeld liege ein erhebliches Sparpotenzial. Ökonomen hatten jedoch früh darauf hingewiesen, dass die Wirkung von Sanktionen auf den Arbeitsmarkt begrenzt ist.
Auch die Union spricht inzwischen nicht mehr von großen Beschäftigungseffekten. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums könnten durch das Gesetz Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe entstehen. Aber sicher nicht in Milliardenhöhe.

Deutlich sinken werden die Ausgaben für die Grundsicherung erst dann, wenn viele Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung finden. Angesichts der schwachen wirtschaftlichen Lage erscheint dies derzeit jedoch schwierig. Die Zahl neu gemeldeter Stellen lag im Jahr 2025 so niedrig wie seit der Jahrtausendwende nicht mehr.

Starke Kritik an den Reformen

Die Opposition kritisiert vor allem die verschärften Sanktionen sowie die strengeren Vorgaben bei Vermögen und Wohnkosten. Die Vorsitzende der Linksfraktion, Heidi Reichinnek, bezeichnete die Reform als „Angriff auf den Sozialstaat“. Grünen-Chef Felix Banaszak sprach von einer Politik „sozialer Kälte“.
Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Yasmin Fahimi. Ihrer Ansicht nach setzt die Koalition die falschen Anreize. Menschen würden nicht durch strengere Regeln in Arbeit gebracht, sondern durch Qualifizierung und gute Arbeitsbedingungen.
Auch der Deutsche Mieterbund warnt vor möglichen Folgen der neuen Wohnkostenregelungen. Sie könnten dazu führen, dass mehr Leistungsbezieher ihre Wohnung verlieren und im schlimmsten Fall obdachlos werden. „Wer unverschuldet arbeitslos wird, braucht Sicherheit statt Druck und Angst vor drohendem Wohnungsverlust“, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Hohe Mieten seien kein persönliches Versagen der Mieter, sondern Ausdruck eines Mangels an bezahlbarem Wohnraum.
Unterstützung erhält die Reform dagegen vom Arbeitgeberverband BDA. Dort wird sie als Schritt zu mehr Eigenverantwortung und zu einer schnelleren Aufnahme von Arbeit bewertet.

Und nun?

Die Reform ist nach Darstellung der Bundesregierung lediglich der erste Schritt. Sie umfasst vor allem jene Maßnahmen, die die Koalition kurzfristig und ohne Zustimmung des Bundesrates umsetzen konnte.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben bereits weitere Veränderungen im Arbeitsmarkt- und Sozialsystem angekündigt. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die sogenannte Transferentzugsrate. Also die Frage, in welchem Umfang Sozialleistungen sinken, wenn das Einkommen steigt.
„Wir müssen nun im zweiten Schritt dringend an die Transferentzugsraten ran und die Arbeitsmarktinstrumente neu ordnen“, sagte der CDU-Sozialpolitiker Kai Whittaker. Auch bei den Unterkunftskosten könne künftig stärker mit Pauschalen gearbeitet werden. Individuelle Bedarfsprüfungen würden dann seltener stattfinden, stattdessen käme eine einheitliche Zahlung zum Einsatz.
Die Reform der Grundsicherung dürfte damit nicht abgeschlossen sein. Weitere Veränderungen gelten bereits als wahrscheinlich. Trotz, oder gerade wegen, der Sorgen und dem Entsetzen vieler Menschen mit geringem Einkommen.