Arbeit und Soziales

Die Rente ist niedrig

Wie kann ich mir helfen

Von Arnold Voskamp und Norbert Attermeyer

Bei den Renten für die Alten soll gespart werden. Dabei gibt jetzt schon für viele nicht genug, jede und jeder fünfte hat weniger als 1400 Euro netto im Alter, gesetzliche Rente plus weitere Einkünfte. Was kann man tun, wenn es nicht reicht? Ein paar Ideen haben wir hier gesammelt.

Bild: Agneta Becker

Später in Rente gehen
Wer schon vorm Renteneintritt aus dem Rentenbescheid erkennt, dass es im Ruhestand wenig Geld gibt, kann vielleicht den Renteneintritt verschieben. Für jedes Jahr länger arbeiten erhält man neben dem Einkommen aus diesem Jahr die zusätzlichen Rentenbeiträge gutgeschrieben und außerdem lebenslang einen Zuschlag von 6 % (für jeden Monat 0,5 %) auf die schon erarbeitete Rente. Zu einem längeren Arbeitsleben muss man in der Lage sein und genügend Antrieb mitbringen.

Zuverdienst neben der Rente – Grenzen beachten
Altersrentner können nebenher weiterarbeiten gehen, von der Altersrente wird nichts abgezogen. Sie können auch wählen, dass Sie weiter Rentenbeiträge zahlen, dadurch erhöht sich jedes Jahr die Rente zusätzlich zur normalen Rentenanpassung. Wer jedoch eine Erwerbsminderungsrente bezieht, dem wird mit höherem Zuverdienst von der Rente etwas abgezogen. Lassen Sie sich beraten.

Ehrenamtspauschale
Ein besonderes Einkommen ergibt sich bei manchen ehrenamtlichen Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich. Solche Tätigkeit kann die Übungsleitung im Sportverein sein, die Betreuungskraft in einem sozialen Bereich oder die Chorleiterin an einer Musikschule. Bis 3000 Euro im Jahr (250 Euro im Monat) sogenannter „Aufwandsentschädigung“ gelten nicht als Einkommen, sind nicht zu versteuern und führen bei Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung nicht zu Kürzungen.

Wohngeld
Ein großer Teil der Lebenshaltungskosten und Ihrer Altersbezüge geht für die Wohnung drauf. Das Wohngeld soll dafür eine Entlastung bieten. Wohngeld richtet sich nach Ihren Einkünften, Ihrer Haushaltsgröße und Ihren Wohnkosten. Den Antrag stellen Sie im Wohnungsamt, jährlich muss der Antrag verlängert werden.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn es dennoch nicht reicht, können Sie im Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Das Sozialamt geht von Ihren Wohnkosten und einem Standard-Regelbedarf aus. Davon werden Ihre Einkünfte und mögliche Unterhaltsleistungen Ihrer Kinder abgezogen. Den verbleibenden Betrag bezahlt Ihnen das Sozialamt als Grundsicherung. Ihre Kinder bleiben außen vor, wenn diese kein Einkommen von 100.000 Euro im Jahr haben.

Lichtblick
Der Verein „Lichtblick Seniorenhilfe e.V.“ unterstützt bedürftige ältere Menschen mit einer kleinen Rente. Sie können einen kleinen laufenden Bedarf oder einen besonderen aktuellen Bedarf anmelden. Siehe den Beitrag „Arm und alt und dennoch dabei sein“ in dieser SPERRE-Ausgabe.

Befreiung von Rundfunkgebühren
Wer nachweist, dass er oder sie bedürftig ist, braucht den GEZ-Beitrag für die Wohnung nicht bezahlen – jeden Monat 18,36 Euro gespart.

Zuzahlungsbefreiung bei Gesundheitsleistungen
Manchmal müssen gesetzlich Versicherte einen Eigenbeitrag bezahlen, wenn sie gesundheitliche Leistungen erhalten, etwa bei Apothekenrezepten, bei der Physiotherapie oder im Krankenhaus. Wenn diese Zuzahlungen eine bestimmte Summe übersteigen, dann können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit sein. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an.

Münster-Pass
Mit dem Münster-Pass haben Bedürftige ermäßigte Kosten beim Busfahren, beim Sport und anderen Veranstaltungen – überall, wo Ermäßigungen für bestimmte Gruppen angeboten werden.

Fast umsonst- mit dabei
„Fast umsonst“ ist ein Ratgeber für preiswertes Leben in Münster, eine Menge Tipps zur Teilhabe in den verschiedensten Lebensbereichen, auch wenn man nicht viel Geld hat. „Fast umsonst“ gibt es auf Papier und (laufend aktuell gehalten) im Internet unter www.muenster-fast-umsonst.de

Weitere Fragen: sic – Sozialberatung im cuba, Telefon 0251/58856, email sic@muenster.de