Ein Alg-II-Bezieher ist in seinem Sehvermögen mit -2,5 und – 2,25 Dioptrien deutlich eingeschränkt. Für die berufliche Eingliederung als Bürokraft oder andere zumutbare Tätigkeiten beantragte er beim Jobcenter aus dem Vermittlungsbudget für eine Nahsichtbrille und eine Fernsichtbrille insgesamt 147 Euro. Das Jobcenter muss diese Brillen bezahlen. Zwar liegt eine Förderung im Ermessen des Jobcenters, dieses Ermessen ist aber auf Null reduziert.
Sozialgericht Frankfurt, 22.3.2016, S 19 AS 1417/13,
( nach http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Ffm-19.-03.2016-S-19-AS-14113,-Urteil-Brille.PDF)
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