Urteile

Anspruch auf Alg II bei ungeklärtem Status der Erwerbsfähigkeit

Solange die Erwerbsfähigkeit nicht rechtlich verbindlich zwischen dem Jobcenter und dem alternativen Leistungsträger, in diesem Fall dem Sozialamt, geklärt ist, muss das Jobcenter weiter Alg II bezahlen.

SG Dortmund, S 18 AS 1355/14 vom 12.10.2016, nicht rechtskräftig, nach info also 1/2017