Arbeit und Soziales

Wenn das Geld vom Jobcenter noch nicht kommt

Vorschuss auf Bürgergeld oder Antrag auf vorläufige Entscheidung

Von Arnold Voskamp

Wer Bürgergeld beantragt, hat in der Regel kaum Reserven. Wenn es dann beim Jobcenter mit der Zahlung länger dauert, dann wird es manchmal ganz eng. Dann können Rechnungen oder die Miete nicht bezahlt werden und weitere Probleme entstehen. Hier kann ein Vorschuss vom Jobcenter oder ein Antrag auf „Vorläufige Entscheidung“ helfen.

Wie beantragt man einen Vorschuss?

– Einen Vorschuss muss man zusätzlich zum Antrag auf Bürgergeld extra beantragen, machen Sie es am besten schriftlich.

– Wer das Geld sehr dringend braucht, sollte den Antrag früh genug schreiben und abgeben, denn auch für einen Vorschuss braucht das Jobcenter manchmal einige Zeit. Einen Monat darf es sich dafür Zeit lassen.

– Für den Vorschuss muss erstens das Jobcenter davon ausgehen können, dass man einen Anspruch auf Bürgergeld hat. Es kann jedoch die Höhe nicht sofort entscheiden, weil noch irgendetwas fehlt, zum Beispiel eine Lohn- oder eine Mietbescheinigung.

– Zweitens muss die Notlage deutlich sein, in der man sich befindet. Auszüge vom Konto, von Mahnschreiben, von Mietrückständen oder von Androhungen einer Stromsperre machen die Notlage deutlich. Ein Vorschuss kann diese existenzielle Not mildern oder abwenden.

Vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II

Wenn das Jobcenter noch nicht definitiv geklärt hat, ob man einen Anspruch hat, wenn das aber sehr wahrscheinlich ist, dann kann man zusätzlich einen Antrag auf eine „Vorläufige Entscheidung“ stellen. Auch bei einer Vorläufigen Entscheidung kann schon Geld fließen.

Einstweilige Anordnung

Es kann sein, dass das Jobcenter Ihrem Antrag nicht umgehend nachkommt und Sie akut unter Druck stehen. Dann können Sie beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Dafür müssen Sie dem Gericht nachweisen, dass Sie sich in einer existenziellen Not befinden und dass Sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter gestellt haben. Es empfiehlt sich, dass Sie sich vorher beim Rechtsanwalt oder in einer Sozialberatung gut beraten lassen.