Urteile

Urlaubsanspruch

Das BSG stellte klar, dass ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub durch einen gerichtlichen Vergleich nicht wirksam ist. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer krankheitsbedingt den Urlaub nicht nehmen konnte, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Dieses Urteil hebt ein Landesarbeitsgerichts-Urteil teilweise auf.

BSG, Urteil Az. 9 104/24 vom 03.06.2025