Wohngeld-Nachzahlungen sind bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) als Einkommen zu berücksichtigen. Landessozialgericht Bayern – L 16 AS 339/22 Ähnliche Beiträge:Fondserträge gelten nicht als EinkommenMehr Arbeit nur für
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Höheres Wohngeld: Bundestag stimmt zu
Das Wohngeld soll steigen. Das Wohngeld für einkommensschwache Haushalte, die mit ihrem Einkommen knapp über dem Hartz-IV-Satz liegen und ansonsten kaum ihre Miete zahlen können, soll zum nächsten Jahr steigen. Das hat
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