Mit Erreichen der Regelaltersgrenze liegt für Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII ein ausreichender Grund für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung vor. Die Höhe der Versicherungssumme von 5 000 Euro ist ebenso angemessen
WeiterlesenSchlagwort: Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherung nach SGB XII unangemessen
Das Landessozialgericht Bayern betrachtet eine Sterbegeldversicherung dann als unangemessen, wenn sie mit einer Erbrechtsberatung gekoppelt ist. Eine Erbrechtsberatung sei bei einem äußerst geringen Vermögen nämlich keine angemessene Versicherungsleistung. Landessozialgericht Bayern – L7
Weiterlesen