Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in Höhe von monatlich 125 € ist beim Bürgergeld kein anrechenbares Einkommen, denn es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung. Eine Empfängerin von Leistungen des Bürgergeldes hatte Pflegeleistungen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin
Weiterlesen