Gefangene können während der Haft Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld erwerben, wenn sie Tätigkeiten gegen Entgelt ausüben. In die Anwartschaftszeiten sind auch arbeitsfreie Brückentage, Krankheitstage oder weitere Tage ohne Arbeitsentgelt einzubeziehen.
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