Hauptpreis des Deutschen Verlagspreises 2025 geht nach Münster
Auf der Frankfurter Buchmesse wurden im Oktober die jährlichen Verlagspreise vergeben. Einer der drei mit je 50.000 Euro dotierten Spitzenpreise ging an den Münsteraner Verlag Unrast, der sich seit 36 Jahren gesellschaftskritischer linker Literatur verschrieben hat, und vor allem Sachbücher verlegt. 80 weitere Verlage wurden von der Jury aus 287 Bewerbungen hervorgehoben, darunter noch zwei Verlage aus Münster: edition assemblage und Verlag Westfälisches Dampfboot.
Nutzer smarter Technik bekommen mehr Kontrolle über ihre Daten
Im Januar 2024 ist die neue EU-Datenverordnung unter dem englischen Titel „Data Act“ in Kraft getreten. Darin ist festgeschrieben, wann durch smarte Technik erhobene Daten zu welchem Zweck genutzt oder auch weitergeben dürfen. Ab September 2025 mussten die Regeln nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten in den Ländern der EU auch verbindlich angewendet werden. Für Unternehmen gelten damit nun einheitliche Vorgaben EU-weit. Das bedeutet für Verbraucher mehr Transparenz über die Nutzung ihrer Daten. Dies betrifft unter anderem „Datenzugangs- und Weitergaberechte“ von vernetzten Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken oder von vernetzten Industriemaschinen wie Fertigungsrobotern und Windkraftanlagen“, wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mitteilte. Weiter gehe es um die „Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (zum Beispiel bei Naturkatastrophen) und um „rechtliche und technische Vorgaben beim Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten“, auch Cloud Switching genannt. Verabschiedet werden muss allerdings noch das nationale Gesetz, das die Duchführungsbestimmungen wie die nationale Aufsichtsbehörde und weitere Behördenstrukturen regelt.
Überweisungen bei der Bank werden sicherer
Banken und Sparkassen müssen ab Oktober 2025 vor Ausführung einer Überweisung den Namen und die IBAN eines Zielkontos abgleichen. Damit wird eine EU-weit geltende Regelung umgesetzt. Das soll fehlerhafte Überweisungen verhindern. Aber auch Betrugsversuche, bei denen Kriminelle eine andere IBAN als die des Kontobesitzers angeben, damit das Geld für eine Rechnung unbemerkt auf ein fremdes Konto überwiesen wird, sollen so abgewehrt werden. „Dieses Verfahren gilt für Überweisungen in Euro – egal ob sie per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden. Der Empfänger-Check wird auch Verification of Payee (VoP) genannt“, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage.
Echtzeit-Überweisungen in der EU auch versenden
Geldinstitute im Euro-Raum dürfen für Echtzeit-Überweisungen keine gesonderten Gebühren mehr verlangen – solange es um Euro-Beträge und keine Fremdwährung wie schwedische Kronen oder ungarische Forint geht. Banken mussten Echtzeitüberweisungen seit Anfang des Jahres 2025 bereits empfangen können. Ab Oktober können Kunden diese auch ohne Aufpreis nun versenden. „Kostenfrei müssen solche schnellen Überweisungen nicht sein. Sie dürfen aber nicht teurer sein als normale Überweisungen“, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Technische Voraussetzung ist die Überweisung im SEPA-Standard. Echtzeit-Überweisungen werden in Sekundenschnelle durchgeführt. Bei „normalen“ Überweisungen können Feiertage oder Wochenenden zu tagelangen Verzögerungen führen. Bislang wurden teilweise Zusatzgebühren von etwa 25 Cent bis 1,50 Euro pro Transaktion erhoben.
Frist für Spotify-Bestandskunden endete
Spotify hat die Preise für Premium-Abos für Neukunden angehoben. Bestandskunden wurde eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt. „Um Dein Premium Abo weiter nutzen zu können, stimme bitte dem aktualisierten Preis bis zum 14. Oktober 2025 zu“, wurden sie per Mail vom Streaming Anbieter aufgefordert. „Da wir Dich als Premium Abonnenten schätzen, erhältst Du weitere drei Monate zum bisherigen Preis“, hieß es weiter in der Mitteilung aus dem August 2025. Wer nicht reagierte, soll automatisch gekündigt werden, hat jedoch weiterhin Zugang zur Plattform mit der kostenlosen Spotify-Free-Version, allerdings mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und begleitet von Werbeunterbrechungen. Die Erhöhung beläuft sich von 10,99 € auf 12,99 € pro Monat.
Support-Ende für Windows 10
Wer Windows 10 benutzt, hat ab dem 14. Oktober 2025 keine kostenlosen Software-Updates über Windows Update mehr bekommen. Der Support endete. „Ihr PC funktioniert weiterhin, wir empfehlen aber, dass Sie auf Windows 11 umsteigen“, erklärt das Unternehmen auf seiner Homepage. Wie das Unternehmen Ende September erst bekannt gab, können Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum mit einem Microsoft-Konto den Support in eingeschränkter Variante jedoch noch ein weiteres Jahr über das „Erweiterte Sicherheitsupdates (ESU)-Programm“ kostenlos nutzen. „Wer sich mit seinem Microsoft-Konto (MSA) anmeldet und angemeldet bleibt, erhält ein Jahr lang bis zum 13. Oktober 2026 Sicherheitsupdates ohne zusätzliche Kosten“, erklärt Microsoft dazu auf seiner Homepage. Bereitgestellt würden dann jedoch „nur kritische und wichtige Sicherheitsupdates“. Was es dann nicht mehr geben soll: Funktions-Updates, Designanpassungen und Fehlerbehebungen. „Der technische Support wird eingestellt“, betont Microsoft zudem.
EU führt digitales Grenzsystem ein
Ein neues System zur Erfassung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehörigen in die EU wurde im Oktober eingeführt. Anstelle des Stempels im Pass soll die Dokumentation nun digital über biometrische Daten wie Fingerabdruck und Gesichtserkennung erfolgen. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist soll die Einführung des Systems vollständig vollzogen sein.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober 2025 wieder erlaubt
Ab 1. Oktober 2025 ist es wieder erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf § 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden. Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.
Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte Pflicht
Für alle gesetzlich Versicherten wurde bis Mitte Februar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePa) von den Krankenkassen eingerichtet, wenn kein Widerspruch dazu vorlag. Ärzte und andere Leistungserbringer sind ab 1. Oktober 2025 jetzt verpflichtet, diese zu nutzen. Sie müssen nun Diagnosen, Behandlungen und Medikationen dann in der ePa hinterlegen und somit zentral zugänglich machen.
Für Patienten und Patientinnen bleibt die Nutzung weiterhin freiwillig. Widerspricht der oder die Versicherte der ePa, nachdem sie bereits angelegt wurde, wird diese gelöscht. Übrigens: Welche Daten von Ärzten eingesehen werden können, entscheidet der Patient. „Niemand außer den Zugriffsberechtigten hat Zugriff auf die ePA – auch nicht Ihre Krankenkasse. Erst wenn man die elektronische Gesundheitskarte in der Arztpraxis einsteckt, erteilt man den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine Zugriffsberechtigung. Diese kann man in der ePA-App aber zeitlich und inhaltlich begrenzen“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage dazu.
Gibt man ein Dokument frei, sehen es allerdings dann auch alle Zugriffsberechtigten. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt dazu: „Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen. Für die ePA ist die Verfügbarkeit aller für die konkrete Behandlung relevanter Informationen maßgeblich. Und zwar genau dann, wann diese benötigt werden.“
Verbrauchsabhängige Erfassung auch bei Wärmepumpen Pflicht
Die Heizkosten von Mietern werden in der Regel verbrauchsabhängig ermittelt und abgerechnet. Bei Wärmepumpen gab es bisher eine Ausnahmeregelung für zentrale Anlagen in Mehrfamilienhäusern. Hier sprach man vom sogenannten „Wärmepumpenprivileg“: Eine verbrauchsabhängige Abrechnung war hier bis 1. Oktober 2024 nicht verpflichtend. Für nötige Umrüstungen zur Erfassung des Verbrauchs von Heizenergie und Warmwasser wurde noch eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Diese endete nun. Daher müssen alle Anlagen nun mit den geeigneten Zählern ausgestattet sein, um eine verbrauchsabhängige Erfassung ab 1. Oktober 2025 zu ermöglichen. Bisher konnten hier eigene Regeln bei der Umlage auf die Mieter getroffen werden, ob pauschal oder nach Wohnfläche. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist gerechter und soll auch mehr Anreiz zum Energiesparen bieten.
