Sind Wohnung und Garage nur gemeinsam anmietbar und sind die Gesamtkosten angemessen, so sind die Garagenkosten als Teil der Unterkunftskosten anzuerkennen.
LSG (Landesarbeitsgericht) Baden-Württemberg Beschluss Az. L 2 AS 1018/25 vom 22.05.2025
Sind Wohnung und Garage nur gemeinsam anmietbar und sind die Gesamtkosten angemessen, so sind die Garagenkosten als Teil der Unterkunftskosten anzuerkennen.
LSG (Landesarbeitsgericht) Baden-Württemberg Beschluss Az. L 2 AS 1018/25 vom 22.05.2025