Die Entschädigungsklage war im vorliegenden Fall erfolgreich, weil Gerichtsverfahren nach dem SGB II in der Regel für die Betroffenen eine überdurchschnittliche Bedeutung haben. Der sogenannte Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit soll unter anderem lange Unsicherheit über Ansprüche und damit verbundene seelische Belastungen vermeiden.
LSG Berlin-Brandenburg Urteil Az. L 38 SF 159/24 EK AS vom 22.01.2024 Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
