Ein pflichtversicherter Rentner muss keine Krankenversicherungsbeiträge auf seine Berufsunfähigkeitsrente bezahlen, wenn diese Versicherung allgemein zugänglich war und als private Versicherung ohne Versicherungspflicht zusätzlich zur gesetzlichen Rente vereinbart worden ist.
Bundessozialgericht (BSG) – B 12 KR 2/16 R – vom 10.10.2017 (Mitteilung des Gerichts)
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