Grundsätzlich soll das Jobcenter nur Mietkosten für die aktuell bewohnte Wohnung übernehmen, das soll der Sicherung der Wohnung dienen. Zieht jedoch ein Alg II-Bezieher um und steht weiter laufend im Bezug von Jobcenter-Leistungen, dann ist auch eine Nachforderung von Nebenkosten für die vorherige Wohnung vom Jobcenter zu übernehmen.
BSG, B 14 AS 13/16 vom 30.3.2017, nach Sozialinfo 2/2017
BSG, B 4 AS 12/16 R vom 13.7.17, Mitteilung des Gerichts
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