Wenn ein sexueller Übergriff gegenüber einer anderen Angestellten lange nach der Tat – im strittigen Fall ein Jahr später – der Betriebsleitung bekannt wird, dann ist dennoch eine fristlose Kündigung berechtigt.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.11.2015 – 2 Sa 235/15 (nach http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht)
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