Ein Vater kann nach erfolgreichem Einspruch gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid keine Erstattung seiner diesbezüglichen Rechtsanwaltskosten verlangen, wenn er die anspruchsbegründenden Unterlagen (in diesem Fall: die Studienbescheinigung der Tochter) erst im Einspruchsverfahren vorgelegt hat.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz; 02.06.2016, Az.:6 K 1816/15 (Urteil noch nicht rechtskräftig)
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