Das Amtsgericht darf einen Antrag auf Beratungshilfe durch einen Anwalt nicht einfach pauschal mit der Begründung ablehnen, die antragstellende Person hätte den Widerspruch auch selbst ohne Hilfe einlegen können. Das Gericht muss in jedem Einzelfall den Antrag konkret prüfen.
Bundesverfassungsgericht, 7.10.2015, 1 BvR 1962/11 (nach SOZIAL INFO 2/2016)
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