Arbeit und Soziales Wohnen

Umstrittene Mietpreiserhöhungen

MieterInnenschutzverein kritisiert LEG Praxis

Von Thomas Marczinkowski

In Münster sorgt die Mieterhöhungspraxis des Immobilienkonzerns LEG für Kritik. Der MieterInnenschutzverein Münster und Umgebung e.V. (MSV) wirft dem Unternehmen vor, regelmäßig Mieterhöhungsverlangen zu verschicken, die nach Einschätzung des Vereins nicht mit dem qualifizierten Mietspiegel vereinbar sind. Rund 6.000 Wohnungen der LEG befinden sich in Münster.

Zuschläge für „besondere Wohnwertmerkmale“

Foto: Thomas Marczinkowski

In den Schreiben der LEG werden Zuschläge für sogenannte „besondere Wohnwertmerkmale“ angesetzt – darunter die Nähe zu E-Ladesäulen, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Seniorenbüros, Gastronomie oder Spielplätzen. Die LEG kommt dabei auf ein rechnerisches Erhöhungspotenzial von bis zu zehn Prozent. In den Schreiben heißt es anschließend, man begrenze diese Spanne „freiwillig“ auf drei Prozent.
Der MSV hält auch diese drei Prozent für unzulässig. Die genannten Merkmale seien bereits über die Lagekategorien des qualifizierten Mietspiegels abgedeckt.

Leider hohe Zustimmung – und hohe Einnahmen

Nach Angaben des Wohnungsunternehmens Vonovia, über die die ZEIT am 2. Juni 2026 berichtete, sollen bis zu 90 Prozent der Mieterinnen und Mieter vergleichbare Erhöhungen akzeptieren – häufig aus Angst, die Wohnung zu verlieren oder aus Unkenntnis.

Überträgt man diese Quote auf die rund 100.000 LEG Wohnungen in NRW und unterstellt eine identische Mieterhöhungspraxis wie in Münster, ergibt sich ein rechnerischer Mehrerlös von rund 14,6 Millionen Euro jährlich. Für Münster allein wären es bei 6.000 Wohnungen rund 875.000 Euro pro Jahr.

Widersprechen Mieterinnen und Mieter, verzichtet die LEG nach Angaben des Vereins regelmäßig „aus Kulanz“ auf die Zuschläge. Der MSV interpretiert dies als Hinweis darauf, dass das Unternehmen gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchte.

Auswirkungen auf den Mietspiegel

Der MieterInnenschutzverein warnt, dass die hohe Zustimmung zu den Zuschlägen auch Folgen für den Mietspiegel haben könnte. Da in die Berechnung des qualifizierten Mietspiegels die tatsächlich gezahlten Mieten einfließen, können unzulässige Zuschläge den Durchschnitt nach oben treiben.

Für Münster bedeutet das: Wenn 90 Prozent der rund 6.000 LEG Mieter*innen die Zuschläge akzeptieren, steigt die durchschnittliche Miete rechnerisch um rund 2,7 Prozent. Der nächste Mietspiegel könnte dadurch künstlich erhöht werden.

Gespräche mit LEG ohne Ergebnis

Der MSV berichtet, dass sein Versuch, eine Änderung der Mieterhöhungspraxis im Rahmen der halbjährigen Gesprächsrunden mit der LEG zu erreichen, ergebnislos geblieben sei. Nachdem der Verein seine Kritik öffentlich gemacht habe, sei ein bereits vereinbarter Folgetermin kommentarlos von der LEG abgesagt worden.
Aus Sicht des MSV sei das bedauerlich: Sobald Kritik an Mieterhöhungen, Modernisierungsumlagen oder Nebenkosten öffentlich werde, ziehe sich die LEG zurück. Damit vermeide das Unternehmen öffentliche Auseinandersetzungen, während Mieter*innen mit überhöhten Forderungen konfrontiert blieben.

Vergleichswohnungen als Begründung

Zwischenzeitlich begründete die LEG Mieterhöhungen auch mit drei Vergleichswohnungen. Nach Einschätzung des MSV ist diese Vorgehensweise unzulässig, da ein Mieterhöhungsverlangen gestützt auf Vergleichswohnungen die Systematik des qualifizierten Mietspiegels unterläuft. Die Empfehlung des Vereins lautet daher: nicht vorschnell unterschreiben, sondern fachliche Unterstützung suchen.

Auch andere Vermieter betroffen

Der MSV weist darauf hin, dass nicht nur die LEG, sondern auch andere große Wohnungsunternehmen – darunter Vonovia – Mieterhöhungsverlangen verschicken, die kritisch geprüft werden sollten. Auch private Vermieter hätten sich das Vorgehen teilweise abgeschaut. Spätestens wenn die Onlineversion des städtischen Mietspiegels Unstimmigkeiten zeigt, sei es ratsam, rechtliche Beratung einzuholen.

Fazit

Der MieterInnenschutzverein rät, Mieterhöhungen grundsätzlich nicht ungeprüft zu akzeptieren. Wer widerspricht, kann unzulässige Zuschläge abwehren – und verhindert zugleich, dass der Mietspiegel künstlich nach oben getrieben wird.

 

1Hilfestellung bietet der städtische Online-Mietspiegel sowie die Beratung durch Mietervereine (z. B. MieterInnenschutzverein Münster und Umgebung e.V. (https://www.mieterschutzverein-muenster.de) oder Fachanwältinnen und Fachanwälte für Mietrecht.