Urteile

Tatsächliche Wohnfläche und Mietvertrag

Mieterhöhung: Ist die Wohnung tatsächlich kleiner als im Mietvertrag angegeben, ist die vertraglich vereinbarte Fläche entscheidend. So lange die Flächenabweichung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Das gilt auch bei Mieterhöhungen, so dass Mieter in diesen Fällen für nicht vorhandene Quadratmeter zahlen müssen (BGH VIII ZR 205/08). Circa-Angabe: Es macht keinen Unterschied, ob im Mietvertrag die Wohnungsgröße exakt angegeben ist oder eine Circa-Fläche genannt wird. Ist die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner kann der Mieter die Miete kürzen (BGH VIII 144/09). Kündigung: Ist die Wohnung tatsächlich mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter fristlos kündigen und/oder Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten fordern (BGH VIII ZR 142/08).
Gartenfläche: Die Gartenfläche zählt auch bei der Berechnung der Wohnfläche eines Einfamilienhauses nicht mit. Auch nicht zu einem geringen Teil (BGH VIII ZR 164/08).

Quelle: mieterverein-koeln.de