Urteile

Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige ist kein anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in Höhe von monatlich 125 € ist beim Bürgergeld kein anrechenbares Einkommen, denn es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung. Eine Empfängerin von Leistungen des Bürgergeldes hatte Pflegeleistungen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin nach § 45a SGB XI erhalten. Und sie hat als Pflegeperson ausschließlich für ihre pflegebedürftige Nachbarin und damit für nicht mehr als zwei Pflegebedürftige Leistungen erbracht und hierfür den Entlastungsbetrag von monatlich 125 € erhalten. Dies stellt kein anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld dar.

LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil Az. L 8 AS 21/25 (Revision zugelassen) vom 13.05.2025 Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de