Urteile

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Eine Frau hat für die Arbeit in gleicher Qualifikationsstufe den Anspruch auf gleichen Lohn wie ein Mann. Im konkreten Fall gab es mehrere Frauen und mehrere Männer auf gleicher Stufe, mit mehreren Einkommensunterschieden. Die Frau hatte ihren Lohn mit dem eines gutverdienenden Mannes verglichen und den Unterschied für mehrere Jahre eingefordert. Der Betrieb argumentierte, dass sei berechtigt, sie würde auch weniger verdienen als das Mittel der Frauen. Das Bundesarbeitsgericht lehnte das ab. Es reiche für eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts, wenn die klagende Arbeitnehmerin darlegt, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen mit gleichwertiger Arbeit ein höheres Entgelt zahlt. Die Höhe der mittleren Einkommen hat dafür keine Bedeutung. Sie hat nicht nur Anspruch auf den Unterschied zwischen den mittleren Einkommen der Geschlechter, sondern Anspruch auf gleichen Lohn wie der angeführte männliche Kollege.

BSG Az. R 300/24 vom 23.10.2025