Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied bei Befristung nicht benachteiligt wird. Die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen wurde zurückgewiesen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtsprechung zugunsten der Befristungsregelungen bei Betriebsratsmitgliedern.
BSG (Bundesarbeitsgericht) Urteil Aktenzeichen (Az.) 7 50/24 vom 18.Juni 2025
