Arbeit und Soziales Urteile Verschiedenes

Kurznachrichten & Urteile

Armut unter Alleinerziehenden steigt
Eine
 neue Studie zeigt, dass die Armut unter Alleinerziehenden in Deutschland stark angestiegen ist. Rund 40 % der alleinerziehenden Elternteile leben unterhalb der Armutsgrenze. Die steigenden Mietpreise und die hohen Kosten für die Kinderbetreuung tragen zu dieser besorgniserregenden Entwicklung bei. Soziale Organisationen fordern dringend staatliche Hilfen und eine Verbesserung der sozialen Sicherheitssysteme, um die finanzielle Belastung für Alleinerziehende zu reduzieren und ihnen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen.

Anstieg der Arbeitslosigkeit in Deutschland
In
 den letzten Monaten hat Deutschland einen Anstieg der Arbeitslosigkeit verzeichnet. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 6,5 %, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Experten führen diesen Anstieg auf die wirtschaftlichen Unsicherheiten und die steigenden Lebenshaltungskosten zurück. Besonders betroffen sind junge Menschen und geringqualifizierte Arbeitskräfte. Die Bundesregierung plant, zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitslosen und zur Förderung von Weiterbildungsprogrammen einzuführen, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Zum
 1. Juli sind die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen erneut angepasst worden. Für Alleinstehende steigt die monatliche Freigrenze von 1.491,75 Euro auf 1.555 Euro netto. Bei bestehender gesetzlicher Unterhaltspflicht erhöht sich dieser Betrag zusätzlich. Für das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) wird der Wert auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet – somit auf 1.560 Euro. Die jährliche Anpassung erfolgt seit 2021 regelmäßig auf Basis der Lebenshaltungskostenentwicklung.

Höhere Versandkosten bei DHL ins Ausland
Ab
dem 1. Juli 2025 erhöhte DHL teilweise die Preise für Päckchen und Pakete ins Ausland. Nicht alle Länder- und Gewichtsklassen sind betroffen.
Beispiele:
Paket bis 5 kg innerhalb der EU: künftig 20,49 Euro (zuvor 19,49 Euro)
Paket bis 10 kg innerhalb der EU: 25,49 Euro (zuvor 24,49 Euro)
Paket bis 5 kg nach Australien: 58,99 Euro (zuvor 52,99 Euro)
Paket bis 10 kg nach Australien: 99,99 Euro (zuvor 92,99 Euro)
Weitere Änderungen:
Länderzonen gelten künftig auch für Päckchen.
2-kg-Paket nun auch für den Versand in Nicht-EU-Länder verfügbar.
Die Versicherung für Päckchen im internationalen Versand (bis 50 Euro) entfällt.
National: Das DHL-Pluspäckchen kostet künftig 8,19 Euro (zuvor 6,99 Euro), inklusive Geschenkverpackung (bis 10 kg).

Arbeitsagentur stellt örtliche E-Mail-Adressen ein
Zum
 1. Juli 2025 sind die regionalen E-Mail-Adressen der Arbeitsagenturen (z. B. berlin@arbeitsagentur.de) abgeschaltet worden. Grund ist der Schutz personenbezogener Daten. Künftig erfolgt die Kommunikation digital über das Online-Portal oder die App – dort erfolgt eine verifizierte Anmeldung. Wer eine solche E-Mail sendet, erhält eine automatische Rückmeldung. Alternativen: Telefon oder Post.

SED-Opferrente steigt
Für
 in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierte gibt es die SED-Opferrente als finanzielle Entschädigung. Sie beträgt ab dem 1. Juli 400 Euro (zuvor 330 Euro). Neu ist, dass sie nicht mehr an eine Bedürftigkeit gekoppelt ist. Ab 2026 erfolgt die Anpassung dynamisiert – in Anlehnung an die allgemeine Rentenentwicklung. Gleiches gilt für in der DDR anerkannt beruflich Verfolgte. Hier stieg ab Juli 2025 die monatliche Entschädigungsleistung von 240 auf 291 Euro. Beides ist neben weiteren Änderungen geregelt im „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“.

Rentenerhöhung
Zum 1. Juli 2025 stiegen die Renten um 3,74 Prozent – bundesweit einheitlich. Seit Juli 2024 gilt ein bundesweiter Rentenwert. Erhöhung von 39,32 Euro auf 40,79 Euro pro Rentenpunkt. Beispiel: Eine Standardrente (45 Jahre Durchschnittsverdienst) steigt um 66,15 Euro monatlich. Auch der Freibetrag beim Hinterbliebeneneinkommen erhöht sich:
Für eigene Einkünfte: von ca. 1.038 Euro auf 1.076 Euro netto
Für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich: +228 Euro
Bei Waisenrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.

Pflegebeitragssatz bei Renten steigt
Der
 Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht – bei Renten allerdings zunächst nicht umgesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung holt dies nun nach. Im Juli 2025 erfolgte daher ein einmaliger Nachabzug: 4,8 Prozent. Ab August 2025 ist dann regulär 3,6 Prozent abgezogen.
Beispiel: Bei 1.000 Euro Rente ergibt sich ein einmaliger Abzug von 12 Euro.
Kritik: Auch Rentner, die erst ab Februar 2025 Leistungen erhalten, sind betroffen. Experten raten in solchen Fällen zu Widerspruch und Neuberechnung.

Flexibleres Entlastungsbudget für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige
 ab Pflegegrad 2, die zeitweise nicht zu Hause betreut werden können, erhalten finanzielle Unterstützung für eine Ersatzbetreuung. Ab dem 1. Juli 2025 sind die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt. Anspruchsberechtigte können darüber bis zu 3.539 Euro jährlich flexibel nutzen.

Mehr Geld in der Altenpflege
Der
 Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege stieg zum 1. Juli 2025:
Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro pro Stunde (zuvor 15,50 Euro)
Qualifizierte Hilfskräfte (einjährige Ausbildung): 17,35 Euro (zuvor 16,50 Euro)
Pflegefachkräfte: 20,50 Euro (zuvor 19,50 Euro)
Betroffen sind rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen mit Pflegemindestlohn. In Privathaushalten gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro.

Neue Energielabel für Wäschetrockner Pflicht
Haushaltsgeräte
 sollen immer stromsparender und klimafreundlicher werden. Seit dem 1. März 2021 gibt es ein neues EU-Energielabel im Maßstab A bis G, das schrittweise für immer mehr Produktreihen eingeführt wird. Zu den ersten gehörten damals Fernseher, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke. Ab dem 1. Juli 2025 sind nun Wäschetrockner an der Reihe. Noch keine Pflicht besteht für Backöfen und Dunstabzugshauben. Die alten Label mit Pluszeichen (A+++, A++, A+) galten als unübersichtlich. Die neue Kennzeichnung soll Verbrauchern die Entscheidung für energieeffiziente Geräte erleichtern.
Die Kriterien wurden verschärft – ein Gerät mit altem A+++ entspricht nicht automatisch der neuen Klasse A. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband sind Geräte der neuen A-Klasse derzeit (noch) nicht im Handel, da die Anforderungen bislang nicht erfüllt werden. Der niedrige Grenzwert soll Hersteller zu mehr Effizienz motivieren.