Ob ein Mietvertrag zwischen Verwandten wirksam ist, beschäftigt die Gerichte immer mal wieder. Im vorliegenden Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Niedersachsen-Bremen wird darauf abgehoben, dass es ernsthafte Mietforderungen gibt und dass die Zahlung der Miete nachgewiesen wird. Die Beweislast hierfür liegt beim Leistungsberechtigten.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – L9 AS 272/19
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