Jobcenter dürfen die Kostenübernahme für eine notwendige Dachreparatur eines selbst bewohnten Eigenheims nicht pauschal ablehnen. Kann der Erhalt der Unterkunft bei einem hilfebedürftigen Grundsicherungsbezieher sonst nicht gesichert werden und handelt es sich um angemessene und erforderliche Aufwendungen, spielt eine zu große Wohnfläche keine Rolle.
Bundessozialgericht – B 7 AS 14/22 R
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