Zum Leben zu wenig

Rechtswidriger Datenhandel mit Bewerberprofilen der Jobbörse: Bundesregierung wiegelt ab?

Es ist einfach: Man stelle fingierte Stellenanzeigen mit niedrigem Anforderungsprofil in die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die eingehenden Bewerberschreiben verkauft man dann weiter. Flatrate oder pauschal. Zum Beispiel an Zeitarbeitsfirmen. Gewinn garantiert. Es könne jede zehnte Stelle der über eine Millionen Stellenanzeigen in der Jobbörse betreffen, so der SWR. Nur: Die Nutzungsbedingungen der Jobbörse verbieten dies. Das Aufbauen von „Bewerberpools“ ist demnach verboten und hinter jedem Jobangebot muss auch eine reale Stelle stehen.

Das Internetportal der Jobbörse der BA. Screenshot: Sperre

Zu Recht: Denn, das sind höchst sensible persönliche Daten: Die Adressen, die Geburtstage, ganze Lebensläufe und Schul- und Arbeitszeugnisse der Bewerber würden ohne Zustimmung der Menschen an Dritte weitergereicht. Gegenüber SWR sagt Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg: „Das ist schlicht und ergreifend illegal!“ Und weiter: „Hier reden wir nicht mehr nur von Bußgeldern, die in so einem Fall bis zu 20 Millionen Euro betragen können, sondern von Straftaten“.

Stefan Sell, Arbeitsmarktexperte an der Hochschule Koblenz, spricht gegenüber dem SWR von einem Skandal: „In dieser Größenordnung ist das tatsächlich eine neue Dimension. Hier legen wir tatsächlich einen Skandal offen, den man sich bisher so nicht hat vorstellen können.“

Bekannt sind diese Methoden schon seit 2009. Die BA wiegelt dagegen ab: Es könne „nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass einzelne Stellenangebote gefälscht oder fingiert“ seien, so die BA gegenüber SWR.

Arbeitsmarktexperte Stefan Sell stellt daher konkrete Forderungen an die BA:

  • „Für die betroffenen Arbeitslosen und Arbeitsuchenden muss Transparenz hergestellt werden. Wenn sie eine Stellenanzeige aufrufen, müssen sie einen Hinweis bekommen dass das Jobangebot von der BA betreut wird – oder eben nicht, dass es sich also um ein eigenverantwortlich von den tatsächlichen oder vermeintlichen Arbeitgebern eingestelltes Angebot handelt. Das eben auch ein Fake-Job sein kann.
  • Darüber hinaus muss die Auffälligkeitsprüfung der BA überhaupt und dann deutlich intensiver erfolgen. Wenn ein Arbeitgeber mehrere tausend Stellenanzeigen schaltet, dann müssen heute schon die Alarmglocken läuten. Das sollte selbstverständlich sein.
  • Von besonderer Bedeutung im vorliegenden Fall ist aber auch, dass man die BA nicht erneut „davon kommen lässt“, weil die mediale Karawane weiterzieht und hinter den Kulissen alles so bleibt, wie es derzeit ist. Wir sprechen hier über sehr persönliche Daten, die besonders geschützt werden müssen. Nur weil sich die BA betriebswirtschaftlich rational den Schuh nicht anziehen möchte, heißt das noch lange nicht, dass man den Wünschen aus Nürnberg folgt.“

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SWR: Bundesagentur für Arbeit: Wie Datenhändler die Jobbörse missbrauchen

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