Urteile

EuGH: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Jede Firma in Europa müsse die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen systematisch erfassen, so der Europäische Gerichtshof, damit Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert werden können. Dazu sollen die EU-Mitgliedsstaaten zur Not eigene Gesetze verabschieden. Dies sei zwingend notwendig, um die Arbeitnehmerrechte zu schützen. Es müsse eine Überprüfung möglich sein, ob Arbeitszeiten nicht überschritten und Ruhezeiten eingehalten werden.

Ein spanisches Unternehmen der Deutschen Bank war dort durch die spanische Gewerkschaft CCOO verklagt worden. Die Gewerkschaft wollte das Unternehmen verpflichten, die dort täglich geleisteten Arbeitsstunden aufzuzeichnen, um die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.

Wie in Deutschland besteht in Spanien bislang nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden. Das hatte aber Folgen: 53,7 Prozent der Überstunden in Spanien seien deshalb nicht erfasst worden.

Der DGB begrüßte die Entscheidung ausdrücklich: „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so“, kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach das Urteil. Die unbezahlten Überstunden würden sich seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau bewegen. Das komme „einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich“, so Buntenbach. Innerhalb eines Jahres würden sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche erwirtschaften.

EuGH, Urteil C-55/18, Pressemitteilung des EuGH.

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