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| 11. September 2009
Beratungshilfe für Widerspruch Wer gegen einen ablehnenden Hartz IV-Bescheid Widerspruch einlegen will, kann zur Beratung nicht auf die ablehnenden Behörde verwiesen werden. Das Amtsgericht darf in einem solchen Fall den Beratungshilfeschein für anwaltliche Beratung nicht verweigern.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1517/08 vom 11.05.2009, Mitteilung des Gerichts.
Nicht gezahlter Unterhalt
Nicht gezahlter Unterhalt ist kein Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes auf die Hartz IV-Leistungen. Nur tatsächliche Zuflüsse können auf den Bedarf angerechnet werden.
LSG Rheinland-Pfalz, L 5 AS 81/07 vom 23.04.2009, nach tacheles-sozialhilfe.de
04. Juni 2009
Hartz IV-Regelsatz für Kinder ist rechtswidrig
Das Bundessozialgericht hält den Hartz- IV-Regelbedarf für Kinder für verfassungswidrig,
- weil die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 40 vH gegenüber der maßgebenden Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt worden ist, ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde,
- weil das Sozialgeld für Kinder von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II abschließend und bedarfsdeckend sein soll, während Kinder von Sozialhilfeempfängern nach SGB XII abweichende Bedarfe geltend machen können und
- weil die fragliche Vorschrift des SGB II die Höhe der Regelleistung für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich mit 60 vH festsetzt, ohne dabei weitere Altersstufen vorzusehen.
Das Verfassungsgericht soll darum die Regelsätze der Kinder überprüfen.
BSG B 14/11b AS 9/07 R, B 14 AS 5/08 R vom 27.01.2009, www.bundessozialgericht.de
| 14. April 2009
Die Hartz-IV-Regelsätze sind mit der Menschenwürde unvereinbar,
decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen so gegen das Grundgesetz. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht (HSG) in Darmstadt in einem Ende Oktober veröffentlichten Urteil fest. Nach mündlicher Verhandlung beschloss der 6. HSG-Senat ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
| 08. April 2009
Die Begrenzung der Prozesskostenhilfe droht
• Die Prozesskostenhilfe, PKH, soll beschränkt werden. Von der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat vorgelegt, im Bundestag beraten, würde dieser Gesetzentwurf die Weichen stellen für einen deutschen 2-Klassen-Rechtsstaat.
Die CDU/CSU-Fraktion gibt vor, die Gesellschaft müsse vor Rechtsmissbrauch und Prozesshanseln geschützt werden. Die Christen-Union behauptet, so könne die Justiz künftig 100 Millionen € einsparen. Wilfried Hamm, Vorsitzender der ‚Neuen Richtervereinigung’, dem kritischen Verbund von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland, hält solche Argumente für vollkommen abwegig, das Gesetz für verfassungswidrig und den Sparansatz für dilettantisch durchgerechnet.




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