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| 20. Juli 2010
Für eine differenzierte Erfolgskontrolle von Weiterbildungs- und Qualifizierungs-maßnahmen der Arbeitsgemeinschaft Münster
• Seit Dezember 2009 arbeitet der Autor für die Fraktion der Partei DIE LINKE, Kreisverband Münster, im Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster. Aufgabe ist es u.a., die Bedingungen für Langzeiterwerbslose im Kundenkontakt mit der Arbeits-gemeinschaft Münster zu verbessern.
Ein Ziel ist es, die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeiterwerbslose, die mit anschließenden Arbeitsverhältnissen gekoppelt sind, auf dem Prüfstand zu stellen. Die Maßnahmen sollen beitragen, den Langzeiterwerbssuchenden in ein Arbeitsverhältnis zu bringen.. Das zumindest sieht das Sozialgesetzbuch II vor. Was der Gesetzgeber unter Arbeit in diesem Zusammenhang versteht, formuliert er nicht näher. Entsprechend vage sind die Erfolgskontrollen der Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsgemeinschaft Münster.
| 01. April 2010

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem MALTA. Foto: Rainer Wunderlich
behauptet Nelson Bolles in seinem Buch „Durchstarten zum Traumjob“. Um den Traumjob zu finden, muss man/frau aber erst mal die eigenen Träume kennen – die Wünsche ebenso wie die eigenen Stärken und Fähigkeiten. Erst dann kann die Suche nach dem Unternehmen oder der Organisation losgehen, die genau diesen Menschen mit diesen Fertigkeiten und diesen Träumen sucht.
| 13. November 2009

* der Name ist ausgedacht – die Geschichte ist wahr - aufgezeichnet von Christoph Theligmann
| 10. November 2009
Vom Sisyphus, der durch Bewerbungen Arbeit schafft. Foto: Pixelio
Bewerbungskosten
• Bewerbungen kosten Geld. Als Klassiker gilt das Bewerbungsschreiben mit Foto, Lebenslauf und Zeugnissen, zusammen in einer schönen Mappe an den Betrieb geschickt. Das ganze Paket kommt im Betrieb auf einen großen Stapel mit 50 oder 100 anderen Paketen, wird mehr oder weniger oft angepackt und durchgeblättert und nach Monaten leicht geknickt – wenn überhaupt - an die Bewerberin zurückgeschickt.
Kosten für Bewerbungen können Arbeitslose erstattet bekommen. Alle Arbeitslosen, Arbeitsuchende, Bedrohte?
Das Amt zahlt für Bewerbungen ab dem Zeitpunkt, wo es das erste Mal im Amt vom Bewerber hört, dass sie die Kosten erstattet bekommen wollen. Die Arbeitsämter erstatten das in der Regel in Form einer Pauschale von 5 Euro pro Bewerbung. Maximal werden 260 Euro jährlich erstattet, das sind 52 Bewerbungen oder im Durchschnitt eine pro Woche. Die Erstattungen sind geregelt in der „Anordnung UBV“. Da steht auch geschrieben, dass alle Bewerbungen, auch Online-Bewerbungen erstattungsfähig sind. Was nicht geht: Anschaffung von Software zur Erstellung von Bewerbungen.



Schädliche Sanktionen gegen Arbeitslose
es ist erschüttern, wie hier im Sport...
Schädliche Sanktionen gegen Arbeitslose
ich finde das jungene Menschen in die...
Staatliche Finanzhilfen
Jetzt sind wir also im Billionenberei...
Zwangsarbeit
Leider ist die CDU-Spendenaffäre nich...
Schädliche Sanktionen gegen Arbeitslose
leider ist allgemein bekannt, dass kü...