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| 09. Februar 2010
Ein Arbeitsloser mit einem grenznahen Wohnsitz in den Niederlanden hat Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld, wenn er vorher in Deutschland in Deutschland beitragspflichtig gearbeitet und gewohnt hat und alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt.BSG - B 11 AL 25/08 R vom 7. Oktober 2009: Mitteilung des Gerichts
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