Hartz IV-Höhe verfassungswidrig?

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Überprüfung beantragen !


Vor dem Bundesverfassungsgericht laufen mehrere Klagen gegen die zu niedrige Höhe der Regelsätze bei Hartz IV (Alg II, SGB II). Auch die Verfassungsrichter haben Zweifel an der Festsetzung dieser Sozialleistung geäußert. Am 9.Februar  ist mit dem Urteil zu rechnen.

Das Urteil hat Auswirkungen auf alle zukünftigen Hartz IV-Bescheide.

Die Chance auf eine Nachzahlung für die Vergangenheit wird als nicht besonders hoch eingestuft. Aber wenn es sie gibt, dann werden nur diejenigen eine Nachzahlung erhalten, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Mit dem hier herunterladbaren „Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X“ werden bisher eigentlich abgeschlossene Leistungsbescheide mit einbezogen in den Kreis derer, die möglicherweise noch eine Zahlung erhalten. Rückwirkend heißt hier bis vier Jahre zurück.   

Nicht nur Kinder, auch Erwachsene können etwas von den Urteilen haben. In den Medien war bislang immer nur von den Kinderregelsätzen die Rede.

Weitere Informationen können Sie in diesem Artikel lesen und erhalten Sie im Sozialbüro im cuba (sic, Münster) oder finden Sie im Internet bei www.tacheles-sozialhilfe.de
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit beziehen, dann verwenden Sie bitte einen anderen Vordruck, den Sie auch bei tacheles-sozialhilfe finden.


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