Wichtige Hinweise für Alg II-Bezieher/innen zum Überprüfungsantrag

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  • Der Überprüfungsantrag muss bis vor der Urteilsverkündigung des Bundesverfassungsgerichts eingelegt worden sein. Diese wird im Januar/Februar 2010 erwartet. Der Überprüfungsantrag sollte bis Ende Dezember 2009 gestellt sein, da er dann auch noch bis zum Jahr 2005 zurückwirkt. Wird er später gestellt, wirkt er nur bis 2006 zurück. Nach Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein Überprüfungsantrag nicht mehr möglich.
  • Sollte der Überprüfungsantrag abgelehnt werden, ist auch der Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid notwendig, um das Verfahren offen zu halten. Wenn die Behörde lediglich mitgeteilt hat, dass sie mit der Entscheidung noch bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will, ist kein Widerspruch notwendig.
  • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail genügt nicht! Bei Fax sollte gleichzeitig das Original per Post zugesandt oder direkt abgegeben werden, da eine kopierte Unterschrift nicht eigenhändig ist. In diesem Fall auf beiden Fassungen die Angabe "vorab per Fax" hinzufügen.
  • Lassen Sie sich den Eingang des Überprüfungsantrags/ Widerspruchs beim Amt auf einer Kopie schriftlich bestätigen oder schmeißen Sie den Widerspruch nur mit einem Zeugen ein. Um den Anspruch auf Nachzahlung zu sichern, müssen Sie im Zweifel den Zugang der Schreiben beim Amt beweisen.
  • Beratung im Einzelfall kann von Tacheles e.V. bei den Überprüfungs- und Widerspruchsverfahren aufgrund der BVerfG-Entscheidung nicht geleistet werden. Hier wenden Sie sich bitte an örtliche Beratungsstellen oder Anwälte (www.my-sozialberatung.de ).
  • Es ist nicht sicher, dass es ausgehend von der BVerfG-Entscheidung rückwirkend Geld gibt. Die Chance ist nicht sehr groß, aber sie besteht. Vor diesem Hintergrund ist  allen, die sich solche Ansprüche sichern wollen, zu raten einen Überprüfungsantrag/Widerspruch einzulegen. Sollte nachgezahlt werden, dann nur in den Fällen in denen ein Überprüfungsantrag/Widerspruch eingelegt wurde (für die jeweiligen Zeiträume).
  • Hier klicken um den Überprüfungsantrag im Word-Format herunterzuladen.
  • Passen Sie bitte das Musterschreiben an den entsprechenden Stellen an Ihre Verhältnisse an, und senden Sie den Antrag an die Behörde.
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