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| 26. Januar 2010
Nachdem gestern das Arbeitsministerium seinen Gesetzentwurf zur Neuregelung der JobCenter vorgelegt hat, stellt sich die Frage was sich praktisch ändern wird. Bestenfalls wird alles beim alten bleiben. Allerdings müssen Bezieher von Sozialleistungen zukünftig mit zwei Bescheiden rechnen, die günstingenfalls in einem Briefumschlag verschickt werden. Im Beschwerdefall müssen somit erneut zwei Stellen, die Kommune und die Arbeitsagentur, je nach Zuständigkeit angeschrieben werden. (ARbeitsGEmeinschaft "ARGE" = kommunaler Träger + Arbeitsagentur)| Kommentare |
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