Doch keine Rückzahlung?

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Wie kürzlich gemeldet, droht Hartz-IV-Empfängern mit Kindern eine Rückzahlung. Jetz gibt es Hinweise darauf, dass es dazu doch nicht kommt. So gibt es einerseits einen Passus im Sozialgesetzbuch, welcher den Vertrauensschutz anführt, wenn vorliegende Bescheide Bestand haben sollen; desweiteren eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Entreicherung" - Wer das Geld nicht mehr hat und darauf vertraut hat, dass es seins war, der muss nicht zurückzahlen.

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