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| 19. Januar 2010
Wird am Ende eines Arbeitsverhältnisses der nicht genommene Urlaub ausgezahlt, dann ruht in der Regel das Arbeitslosengeld für die ausgezahlten Urlaubstage. Wenn aber der Job mit Krankheit geendet hat und nach Arbeitsvertragsende zunächst weiter Krankengeld gezahlt wurde, dann wird das Ruhen des Arbeitslosengeldes nicht an das Endes des Krankengeldbezuges angehängt, sondern an das Ende des Arbeitsvertrages. Dann beginnt das Arbeitslosengeld möglicherweise direkt nach dem Ende des Krankengeldes.SG Berlin, S 58 AL 5008/08 vom 3.7.09, nach info also 5/2009
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