aus dem Magazin

Hundert Jahre Acht-Stunden-Tag

Eine Errungenschaft von historischer Bedeutung

Der Kampf der Arbeiter*innen-Bewegung für den Acht-Stunden-Tag – Aktueller denn je in Zeiten der Entgrenzung der Arbeit

Ein Gastbeitrag von Carsten Peters

Am 23. November 1918 war es soweit: Der Acht-Stunden-Tag wurde in Deutschland eingeführt. Ein halbes Jahrhundert hatten Gewerkschaften und Arbeiter*innen dafür gekämpft. Schon wenig später gab es die ersten Angriffe auf diese Errungenschaft. Auch heute ist die Auseinandersetzung um die Arbeitszeit wieder aktuell.

Wenige Tage zuvor war der Erste Weltkrieg durch die Novemberrevolution beendet worden, Arbeiter- und Soldatenräte hatten für kurze Zeit die Herrschaft übernommen und den „Rat der Volksbeauftragen“ bestimmt, den SPD- und USPD-Politiker bildeten. Das neu gegründete „Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung“ sollte das Wirtschaftsleben in Friedenszeiten neu ordnen.
Dessen Leiter Joseph Koeth, Offizier und parteiloser Politiker, erließ zur Einführung des Acht-Stunden-Tages die „Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit für gewerbliche Arbeiter“. Wenige Tage zuvor hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften im „Stinnes-Legien-Abkommen“ vereinbart, den Acht-Stunden-Tag einzuführen, unter anderem, um eine Räterepublik nach russischem Vorbild zu vermeiden. Die Anordnung war jedoch nur befristet.
Der Acht-Stunden-Tag und die Arbeitszeitverkürzung waren eine langjährige Forderung der Gewerkschaften, für die die Arbeiter*innen ein halbes Jahrhundert gekämpft hatten. Erstmals waren die Gewerkschaften als Verhandlungspartner von der Arbeitgeberseite dazu akzeptiert worden.

Arbeitgeber untergraben Acht-Stunden-Tag

Schnell wurde die Regelung von den Arbeitgebern, die die in der Revolutionszeit gemachten Zugeständnisse zurücknehmen wollten, wieder in Frage gestellt: 1923 wurde von einer Regierung aus Zentrum, DDP, DVP und BVP der gesetzlich verankerte Acht-Stunden-Tag aufgeweicht. Nun war auch ein Zehn-Stunden-Tag möglich. Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB), sozialdemokratisch orientierter Vorläufer des heutigen Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), verließ daraufhin die ZAG, die Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Kooperationsverbund von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Nachdem zuvor schon in einzelnen Branchen die Arbeitgeber durch Aussperrung der Beschäftigten während Streiks den Acht-Stunden-Tag untergraben hatten, stieg die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in der Industrie auf 50,4 Stunden in 1924 an.
Bis zum Ende der Weimarer Republik wurde die Auseinandersetzung um Arbeitszeit und Tarifhoheit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern hart geführt. Die Gewerkschaften forderten im Hinblick auf die steigende Zahl von Arbeitslosen die Beschäftigten auf, keine Überstunden zu leisten.
Nach Faschismus und Zweitem Weltkrieg ordnete der „Alliierte Kontrollrat“ 1946 die offizielle Wiedereinführung des Acht-Stunden-Tages an. Damals war der Samstag ein regulärer Arbeitstag mit acht Stunden Arbeitszeit, so dass die faktische Wochenarbeitszeit aus 48 Stunden bestand.

DGB: „Samstags gehört Vati mir“

1956 begann der DGB eine Kampagne mit dem Ziel, die Einführung der Fünf-Tage-Woche und der 40-Stunden-Woche zu erreichen. Motto der Kampagne: „Samstags gehört Vati mir“. Ein Werbefilm der IG Metall aus dem Jahr 1955 traf den Nerv der Zeit: „Der eine liebt das Federspiel. Der andere bastelt gern und viel. Ein dritter weiß, wie viel es nützt, wenn er im Hörsaal manchmal sitzt. Die vierte kann es kaum erwarten, das Wochenend im Blumengarten. Der fünfte fährt mit Rad und Zelt mit der Familie in die Welt. Kurzum, es wird auf alle Fälle, das Wochenend zur Jungbrunn-Quelle. Genau gesagt heißt das Panier: Samstags gehört der Vati mir! Und dieses Ziel, allüberall, erstrebt es die IG Metall.“ Die Ziele heißen Arbeitszeitverkürzung, mehr Freizeit, eine Stärkung der Familien – aber auch eine Neuverteilung der Arbeit. Mitte der 1950er-Jahre gab es rund eine Millionen Arbeitslose. Die 40-Stunden-Woche war Mitte der 1960er-Jahre weitgehend Realität. Ab 1978/79 kämpfte die IG Metall für die 35-Stunden-Woche, 1990 erzielten die Tarifparteien in der Metall- und Druckindustrie eine Einigung hinsichtlich der schrittweisen Einführung der 35-Stunden-Woche bis 1995. Ab Mitte der 1990er-Jahre setzte jedoch ein Roll-Back ein: Schrittweise wurde auch wieder länger gearbeitet.
Nach der Grundregelung des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 ArbZG) aus dem Jahr 1994 darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die wöchentliche Obergrenze 48 Stunden, wobei der Samstag als Arbeitstag gilt. Damit wurde der Acht-Stunden-Tag des Jahres 1918 letztlich aufgeweicht und die Arbeitszeit „flexibilisiert“.

In Österreich ermöglichen ÖVP und FPÖ die 60-Stunden-Woche

Die Festlegung und Begrenzung von Arbeitszeit steht jedoch wieder unter Druck: In Österreich wurde jüngst ein Gesetz beschlossen, das den Zwölf-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche gesetzlich etabliert. Zwar bleiben grundsätzlich der Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit bestehen. Ausgedehnt wird aber die mögliche Maximalarbeitszeit.
Und auch hierzulande mehren sich die Stimmen von Ökonomen und „Wirtschaftsweisen“ die mit dem Ruf nach „Flexibilisierung“ und „Deregulierung“ Mehrarbeit fordern. Sehr oft bereits hatten solche Forderungen den Abbau sozialer Standards und Verschlechterungen für die Beschäftigten zur Folge. Die große Koalition beabsichtigt, über eine Öffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz tarifgebundenen Unternehmen die Möglichkeit zu verschaffen, Regelungen für selbst bestimmte Arbeitszeiten der Arbeitnehmer*innen und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Welt zu erproben. Auf der Grundlage von Tarifverträgen soll mittels Betriebsvereinbarung insbesondere die wö¬ chentliche Höchstarbeitszeit flexibler geregelt werden können. Nicht nur Gewerkschaften, auch Krankenkassen fordern schon länger klare Regeln für die digitalen Arbeitsmittel – gerade die Entgrenzung von Arbeit machen sie für den Anstieg von psychischen Erkrankungen bis hin zum Burnout verantwortlich.

Der Abschluss der IG Metall: mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

In der jüngsten Tarifrunde setzte die IG Metall den Anspruch auf verkürzte Vollzeit für Vollzeitbeschäftigte ab 2019 durch. Sie können ihre Arbeitszeit für die Dauer von sechs bis 24 Monaten auf bis zu 28 Wochenstunden reduzieren. Danach haben sie das garantierte Recht, wieder zu ihrer normalen Vollzeit zurückzukehren – oder erneut einen Antrag auf verkürzte Vollzeit zu stellen. Zudem gibt es eine Wahloption für Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten. Sie können die 27,5 Prozent tarifliches Zusatzgeld auch als freie Zeit nehmen. Normalerweise kämen dabei sechs freie Tage im Jahr heraus. Die IG Metall hat jedoch durchgesetzt, dass der Arbeitgeber noch zwei Tage als Bonus obendrauf legt.
Die Auseinandersetzung um die Entgrenzung der Arbeitszeit wird weitergehen – Widerstand dagegen ist notwendig. Einfluss nehmen können die Beschäftigten jedoch am besten durch die Gewerkschaften: Gerade 100 Jahre nach der Einführung des Acht-Stunden-Tages ist es hilfreich, an seine Geschichte zu erinnern.

Carsten Peters, Autor unseres Gastbeitrages, ist stellvertretender Vorsitzender des DGB- Stadtverbands Münster.