Zum Leben zu wenig

Bedarfsdeckende Regelsätze neu ermitteln und Soforthilfen gewähren!

Wer von HartzIV lebt, weiß, dass die Regelsätze alles andere als bedarfsdeckend sind. Das finanzielle Limit ist schnell erreicht, wenn die Waschmaschine den Geist aufgibt, ein Kind auf die weiterführende Schule wechselt oder man auf dem Land auf das Auto angewiesen ist.

Das Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum  fordert deshalb eine grundlegende Neuermittlung. Die Kritik gilt vor allem der Berechnung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Diese gibt nur darüber Auskunft, was einkommensschwache Haushalte ausgeben können. Außerdem ist die Datenbasis in einigen Bereichen unbrauchbar. Diese Daten dürfen nicht unreflektiert mit einer Bedarfsdeckung gleichgesetzt werden, sondern müssen anhand der notwendigen Kosten, etwa für eine ausgewogene Ernährung oder für Bildung, überprüft werden. Nur so ließe sich ein soziokulturelles Existenzminimum sicherstellen, welches den tatsächlichen Bedarf in Bezug auf Bildung, Mobilität und Kultur berücksichtigt.
Da eine solche grundlegende Neuermittlung Zeit braucht, fordert das Bündnis die Regierung auf, Soforthilfen zu gewähren wie z.B. für die Anschaffung teurer, langlebiger Güter. Auch die tatsächlich notwendigen Ausgaben für Schule oder Mobilität sollten unmittelbar erhöht werden. Die gemeinsame Erklärung der Bündnispartner finden Sie hier.

Eine Auswahl abgelehnter Vorschläge des Bundesrates zur Regelleistung 2017 hat Herbert Masslau auf tacheles-sozialhilfe.de zusammen gestellt. Von der Bundesregierung abgelehnt wurden u.a.:

– die Finanzierung von Sehhilfen als einmalige Aufwendungen
– eigenständige Kinder-Regelleistungen
– Sonderermittlung für Haushaltsstrom
– einmalige Leistungen für „Weiße Ware“
– Fortschreibung der Beträge für Schulbeihilfe und Teilhabe