Gesundheit & Pflege

Anspruch auf Medikationsplan

Seit dem 01. Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen bzw. anwenden. Die Einführung eines bundeseinheitlichen, standardisierten Medikationsplans ist Inhalt des E-Health-Gesetzes, das im Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Medikationsplan soll künftig helfen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler zu vermeiden.

Am häufigsten sind Fehler in der Verordnung – wie z.B. doppelte Verschreibungen, fehlende Dosisanpassungen oder das Übersehen von Gegenanzeigen und Wechselwirkungen. Das Risiko für Patient/innen ist besonders hoch, wenn mehrere Ärzt/innen Medikamente verordnen.
In der Regel soll der Medikationsplan vom behandelnden Hausarzt ausgestellt und auch regelmäßig aktualisiert werden. Dies kann jedoch auch durch einen behandelnden Facharzt, Krankenhäuser und Apotheken erfolgen. Der Plan soll sämtliche verschreibungspflichtige sowie frei verkäufliche Arzneimittel enthalten, die der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt. Statistiken weisen aus, dass jede/r dritte Patient/in über 65 Jahre im Schnitt neun Medikamente einnimmt.
Zunächst wird der Plan in Papierform ausgefertigt. Zukünftig soll er auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert werden.

Quelle: Der Paritätische