aus dem Magazin

Ene-mene-muh und raus bist du

Ein-Eltern-Familien unter Druck

von Lisa Liesner

Ene mene1Sie sind ein Organisationstalent?
In Stresssituationen bleiben Sie gelassen und behalten stets den Überblick über das Chaos?
Kommunikation ist Ihre Stärke und Networking gehört zu Ihrem Tagesgeschäft?
Sie übernehmen gern Verantwortung und arbeiten selbstständig?
Dank diplomatischen Geschicks und Ausdauer sind Sie Expert*in des Krisenmanagements?
Sie sind stets an Lösungen orientiert und finden diese mit Hilfe Ihrer Kreativität, Ihres Improvisationstalents und einer guten Portion Pragmatismus?

Solche Eigenschaften werden von Führungskräften erwartet. Sie sollten also eigentlich gute Chancen am Arbeitsmarkt haben. Noch dazu sollten Sie hohe gesellschaftliche Anerkennung erfahren, geben Sie doch von morgens bis abends alles. Doch die Chancen bekommen Sie nicht; und die Anerkennung für Ihre Leistungen müssen Sie sich schon selbst beschaffen. Denn Sie haben ein Kind. Oder mehrere. Und Sie leben mit ihnen allein, ohne Partner*in.

Alleinerziehend – ein Wort, welches die Nationale Armutskonferenz bereits 2013 in die Liste der sozialen Unwörter aufnahm. Denn es bewertet die Betroffenen, weckt negative Assoziationen. Ein-Eltern-Familie klingt weniger defizitär und stellt die Familien gleichberechtigt neben Paar-Familien. Wo sie auch hingehören, da mittlerweile jede fünfte Familie in dieser Konstellation lebt. Doch die Erfahrung der Betroffenen wie auch die Statistiken zeigen klar: Sie haben nicht die gleichen Chancen und auch nicht die gleichen Rechte. Der Armutsbericht 2016 offenbart die Benachteiligungen. Der betreuende Elternteil – und das sind in 90% der Familien die Mütter – muss in vielen Fällen allein für die Existenzsicherung sorgen. Doch ein ausreichendes Haushaltseinkommen erzielen sie kaum. Das liegt nicht etwa an mangelnder Motivation oder fehlender Bildung. 42 Prozent der Mütter in Ein-Eltern-Familien arbeiten Vollzeit; bei den Ehefrauen sind es nur 25 Prozent. Die Gründe finden sich woanders:

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Obwohl gesetzlich geregelt, hapert es bei den Unterhaltszahlungen. 70% berichten über Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen gegenüber dem Ex-Partner. Nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhält auch tatsächlich Unterhalt für ihre Kinder. Als Unterstützung vom Staat erhalten die Familien in diesem Falle Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese sind allerdings systematisch zu niedrig und können maximal 72 Monate pro Kind ausgezahlt werden, enden aber in jedem Fall ab dem 12. Lebensjahr. In der Praxis bedeutet dies, dass bei vielen Ein-Eltern-Familien mit älteren Kindern weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss ankommt.
Die Ein-Eltern-Familien sollten nicht in die Situation kommen, diesen finanziellen Engpass selbst zu kompensieren. Eine Beistandschaft kann sie dabei unterstützen, Unterhaltsansprüche konsequent geltend zu machen. Informationen dazu gibt es beim Jugendamt. Der Unterhaltsvorschuss muss außerdem ausgebaut werden, damit er tatsächlich der Armut von Ein-Eltern-Familien entgegenwirken kann.

Fehlende Betreuungsangebote
Ein-Eltern-Familien sind auf eine funktionierende Kinderbetreuung angewiesen, die über das aktuelle Angebot hinaus geht. Alleinerziehende sind in allen Branchen tätig. Vollzeit, Schicht- oder Wochenenddienste werden jedoch schwierig, wenn die Betreuung um 16 Uhr endet.
Einige Kitas haben bereits reagiert. In Münster gibt es beispielsweise die „Extrazeit“, in der Kinder auch nach der regulären Öffnungszeit betreut werden. Jedoch besteht weiter Handlungsbedarf. Auch Arbeitgebende sollten geeignete Arbeitszeitmodelle und Unterstützungsmaßnahmen anbieten.

Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag steht Familien zu, in denen zwar die Eltern ihren Lebensbedarf durch ihr Einkommen decken können, jedoch nicht den ihrer Kinder. Da aber sowohl Unterhaltsvorschuss als auch der Kindesunterhalt als Einkommen angerechnet wird, hat er keinen nennenswerten Einfluss auf die Vermeidung von Armut bei Ein-Eltern-Familien.

SGB II-Leistungen
40 Prozent der Ein-Eltern-Familien bekommen SGB II-Leistungen. Das ist fast viermal so viel wie der Durchschnitt aller Haushalte. Viele von ihnen sind sogenannte Aufstocker*innen, die trotz Erwerbstätigkeit auf SBG II-Leistungen angewiesen sind. Die Gründe dafür wurden zum Teil bereits genannt: fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und familienunfreundliche Arbeitszeiten. Hinzu kommt, dass das Gehalt von Frauen in Deutschland nach wie vor niedriger ist als das ihrer männlichen Kollegen. So betrug das durchschnittliche Haushaltseinkommen laut NRW Familienbericht 2015 bei ihnen 1676 Euro, während es bei Paarfamilien 3591 Euro waren.
Aufgrund der geringen Bemessung fehlen in diesen Haushalten auf lange Sicht Güter, die andere Haushalte selbstverständlich besitzen. Möglichkeiten der sozialen Teilhabe verringern sich. Der ewige Gang zum Jobcenter schafft ein Gefühl der Unzulänglichkeit bei den Eltern und Stigmata bei den Kindern.
Gesetzesänderungen im SGB II drohen die Situation nun noch zu verschärfen: Ein-Eltern-Familien soll tageweise das vollständige Sozialgeld gekürzt werden, sobald das Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hat. Durch solch massive Kürzungen in der Hauptbedarfsgemeinschaft wird eine Existenzsicherung für diese Kinder kaum gewährleistet. Ein pauschalisierter Mehrbedarf für Umgangskinder ist die bessere Idee.
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Das Resultat: Die Hälfte der von Armut betroffenen Kinder leben in Ein-Eltern-Familien. Das Armutsrisiko von Ein-Eltern-Familien ist bis zum Jahr 2014 auf 41,9 Prozent angestiegen. Bei Paarfamilien liegt es mit 9,6 bis 24,6 Prozent – je nach Anzahl der Kinder – deutlich niedriger. Und das, obwohl die Erwerbstätigkeit seit Jahren zunimmt. Da viele Mütter aber aufgrund genannter Gründe in geringfügigen Beschäftigungen bleiben, droht ihnen die Altersarmut. Mütter aus Paar-Familien können hier noch (wenn auch unzureichend) Ansprüche aus der Ehezeit ableiten – Mütter in Ein-Eltern-Familien können das meist nicht. Auch monetäre familienpolitische Leistungen kommen bei den Ein-Eltern-Familien oft nicht an.

Im Alltag der Familien bedeutet dies: finanzielle Engpässe bis hin zum Existenzkampf. Die Eltern versuchen dies durch möglichst viel Erwerbsarbeit zu kompensieren. Zeit für Anderes bleibt meist wenig. Trotzdem hängen an ihnen weiterhin alle Familien- und Alltagsaufgaben und dazu noch der bürokratische Mehraufwand durch Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss usw.. Ungeachtet dieser Leistungen sind es aber noch immer die Betroffenen selbst, die sich dafür auf die Schulter klopfen. Warum? Weil für sie als Frauen Haushalt und Erziehung noch immer vermeintlich „naturgegebene“ Aufgaben sind, die keine besondere Wertschätzung brauchen? Die betroffenen Mütter wachsen an ihren Aufgaben, besitzen dadurch oft eine innere Stärke und ein hohes Maß an Selbstständigkeit.

Doch wäre diese dauerhafte Mehrfachbelastung nicht nötig, würde die Gesellschaft die Vielfalt von Familienformen endlich anerkennen und politische Rahmenbedingungen schaffen, in denen alle die gleichen Chancen haben. Wären diese Rahmenbedingungen nicht vielleicht schon längst gegeben, wären die Betroffenen nicht zu 90 Prozent weiblich?

 

Mehr dazu:
Alleinerziehende im Armutsbericht 2016

Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Alleinerziehende unter Druck

Alleinerziehende Mütter im Bereich des SGB II im IAB-Forschungsbericht, 08/2013

Familienbericht NRW