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Mindestlohn: Ein arbeitsmarktpolitischer Meilenstein

IESM pixelio.de
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von Carsten Peters

Lange wurde um ihn gerungen, kontrovers über ihn diskutiert, und auch nach seiner Einführung gingen die Auseinandersetzungen über ihn weiter: Der Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Seit dem 1. Januar 2015 gilt er bundesweit. Carsten Peters, stellvertretender Vorsitzender des DGB-Stadtverbandes Münster, zieht eine positive Bilanz.

Laut Statistischem Bundesamt kommt der Mindestlohn genau dort an, wo die Bruttolöhne am niedrigsten waren: bei Ungelernten, Beschäftigten in Dienstleistungsbranchen und in Ostdeutschland. Bundesweit konnten Ungelernte im Schnitt ein Lohnplus von 3,3 Prozent verbuchen, in den ostdeutschen Bundesländern sogar von neun Prozent. Im Gastgewerbe stiegen die Löhne Ungelernter im Schnitt um sechs Prozent, im Osten für weibliche Beschäftigte in der Gastronomie um 19,5 Prozent, im Handel um 2,7 Prozent.

Der Mindestlohn gefährdet keine Arbeitsplätze – die pessimistischen Prognosen von Arbeitgebern und einigen Wirtschaftsforschungsinstituten haben sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm um fast 688.000 Stellen zu – ein Plus von 2,2 Prozent. Ein Teil davon geht auf die Umwandlung von Minijobs in reguläre (Teilzeit)-Stellen zurück. Bis September sank die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in den alten Bundesländern um 3,9 Prozent, in Ostdeutschland um 7 Prozent. Auch das ist ein gutes Signal für den Arbeitsmarkt. Der Mindestlohn trägt zum Aufbau regulärer Beschäftigung bei, statt die Zahl der Minijobs weiter ansteigen zu lassen.

Deutlich mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

Im Münsterland haben mehr als 170.000 Menschen seit Januar 2015 deutlich mehr Geld im Portemonnaie. So viele Beschäftigte profitierten nämlich erstmals vom gesetzlichen Mindestlohn in unserer Region. Bislang verdienten sie weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Auch wenn viele Arbeitgeber und deren Lobby vor angeblich negativen Folgen des Mindestlohns warnen, wahr ist: Die Einführung des Mindestlohns wird einen enormen Effekt auf die heimische Wirtschaft haben. Allein im Münsterland ist mit einer zusätzlichen Kaufkraft von mehr als 300 Millionen Euro durch den Mindestlohn zu rechnen.

Ob in der Stadt Münster oder in einem der vier Flächenkreise – im Schnitt wird jeder im Münsterland, der bislang einen Niedriglohn von unter 8,50 Euro bekommen hat, im Jahr 2015 rund 1.870 Euro mehr Geld erhalten haben.

Im Bereich der Gastronomie waren nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Sommer 2015 bereits 5,5 Prozent mehr ArbeitnehmerInnen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen als im Jahr zuvor – absolut 4.746. Insgesamt hat sich die Beschäftigtenzahl auch in Münster seit Einführung des Mindestlohns positiv entwickelt: In der Domstadt gibt es nun 3.589 Menschen mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz mehr. Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sank von 27.533 im Dezember 2014 auf 26.515 im März 2015, stieg jedoch im Juni 2015 wieder auf 27.137.

Auswirkungen im Land weitgehend positiv

In Nordrhein-Westfalen stiegen die Löhne vom ersten Quartal 2014 bis zum 1.Quartal 2015 um 2,5 Prozent, Frauen profitierten mit einem Plus von 2,8 Prozent. Den geringfügig Beschäftigten kamen durch den Mindestlohn sogar Steigerungen von 5,0 Prozent zugute, den Teilzeitbeschäftigten Zuwächse um 2,8 Prozent.

Sowohl im Taxigewerbe (für jeweils zehn neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse fielen hierbei 14 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weg) als auch in der Gastronomie, in Call-Centern, im Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, im Friseurhandwerk und in der Fleischwirtschaft sind die Beschäftigungsentwicklungen NRW-weit positiv.

Kontrollen weiterhin erforderlich

Engmaschige Kontrollen des Mindestlohngesetzes durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Arbeitseinheit des Zolls, bleiben weiter erforderlich. Eine Voraussetzung ist die Dokumentation der Arbeitszeiten. Leider wurde diese Vorschrift schon mehrmals durch Verordnungen aufgeweicht, weil Vertreter der Unionsparteien und der Wirtschaft eine Selbstverständlichkeit zum ‚Bürokratiemonster‘ aufgebauscht hatten. Eine zweite Voraussetzung für wirksame Kontrollen ist auch im Jahr 2016 mehr Personal für die FKS.

Auch im Jahr zwei nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bleibt für Gewerkschaften der Abschluss von Tarifverträgen das oberste Ziel, denn Tarifverträge regeln viel mehr als die Höhe des Lohns. Aber mit dem Mindestlohn ist erst einmal eine Anstandsgrenze nach unten eingezogen worden. Oberhalb dieser Grenze kann sich die Tarifautonomie auch künftig entfalten.

Mindestlohn muss bald steigen

Im Sommer 2016 wird die Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die Erhöhung des Mindestlohns abgeben. Als Grundlage werden sowohl die Entwicklung der Tariflöhne als auch eine umfassende Evaluierung des Mindestlohns dienen. Demgemäß muss der Mindestlohn bald steigen. Perspektivisch muss der Mindestlohn in den Bereich von 12,50 Euro hochgesetzt werden. Denn um eine Rente von 769 Euro pro Monat auf Niveau der Grundsicherung zu erhalten, muss ein Beschäftigter nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums 45 Jahre Vollzeit arbeiten – bei 11,50 Euro Stundenlohn. Allein diese Zahlen machen deutlich: Es bleibt noch viel zu tun. Aber der Anfang ist gemacht, die Lohnsteigerungen müssen künftig jedoch verstetigt werden.

Keine Kürzungen des Mindestlohns für Flüchtlinge

Im Vergleich mit den westeuropäischen Ländern ist der bundesdeutsche Mindestlohn übrigens der niedrigste: In Großbritannien liegt die Lohnuntergrenze bei 9,23 Euro, in Belgien bei 9,10 Euro, in Irland bei 9,15 Euro, in den Niederlanden bei 9,36 Euro, in Frankreich bei 9,61 Euro und in Luxemburg bei 11,12 Euro.

Zum Schluss sei daher auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: Die Gewerkschaften werden keine Ausreden akzeptieren, mit denen der Mindestlohn eingefroren, für Flüchtlinge ausgesetzt oder abgesenkt und durch staatliche Mittel aufgestockt werden soll. Es muss gleiches Recht für alle gelten.